Bäcker: Arbeitssicherheit war Schwerpunkt der Innungsversammlung

Schwalm-Eder. „Es herrscht noch einige Unsicherheit in Sachen Arbeitsschutz bei manchen Bäckereien“, sagte Obermeister Olaf Nolte (Schwarzenborn) auf der Jahreshauptversammlung der Bäcker-Innung Schwalm-Eder. Vermehrt werden die Betriebe vom Regierungspräsidium, der Berufsgenossenschaft und dem Gewerbeaufsichtsamt überprüft.

Anlass dafür ist die deutliche Verschärfung im Bereich Arbeitssicherheit und Arbeitsmedizin. Anlass für die Bäcker-Innung, das Thema aufzugreifen und zu diskutieren. Eingeladen hatten die Bäcker Detlef Simon, der als Fachkraft für Arbeitssicherheit seit Jahren Erfahrungen gesammelt hat und der für die Kreishandwerkerschaft Schwalm-Eder aktiv ist. Er informierte die Zuhörer über die Anforderungen zum betrieblichen  und sozialen Arbeitsschutz. Dabei ging er besonders  auf die Themen Gefährdungsbeurteilung, Betriebsanweisungen, Unterweisungen und Dokumentation ein. Raum nahm die anschließende Diskussion über die praktische Umsetzung ein.

 

Berufsgruppen

Der Gesetzgeber hat alle Berufsgruppen, je nach Gefahrenpotenzial, nach Tätigkeiten in der DGUV Vorschrift 2 (WZ 2008) aufgelistet und eingruppiert. Die Bäckereien sind beispielsweise in der Gruppe II, die Fleischereien oder Baubetriebe in der Gruppe I oder Friseure in der Gruppe III eingestuft. Je nach Eingruppierung muss der Betrieb Stunden für Arbeitssicherheit nachweisen. Bei der Gruppe I sind das 2,5 Stunden pro Mitarbeiter, in der Gruppe II 1,5 Stunden und in der Gruppe III 0,5 Stunden. So kann jeder Betrieb seinen Bedarf vorab einschätzen, sagte Simon.

 

Vorsicht geboten

Gerade bei Unfällen oder Überprüfungen sind die wahrheitsgemäßen Angaben leicht nachzuvollziehen. Hier sieht der Prüfer schnell, ob die Dokumentation lückenlos ist, welche Themen bearbeitet und umgesetzt wurden, ob Gefährdungsbeurteilungen aktuell sind oder auch Mängel abgestellt wurden. „Die Vorgaben des Gesetzgebers sind für viele Betriebe eine Herausforderung“, sagte Wolfgang Scholz, stv. Geschäftsführer der Innung. Dennoch mache es keinen Sinn, die Vorgaben zu ignorieren oder halbherzig anzupacken. Letztlich trägt der Betriebsinhaber das Risiko und das gilt es zu minimieren, sagte Scholz. Deshalb habe sich die Kreishandwerkerschaft Schwalm-Eder entschlossen, in Kooperation mit der Kreishandwerkerschaft Waldeck-Frankenberg, ein Angebot für die Innungsfachbetriebe zu schaffen. „Wir wollen die Betriebe wegbegleiten, um ihnen bei der Umsetzung zu helfen“, sagte er. Je nach Anforderung, können Leistungen individuell angepasst werden.

 

Brotprüfung

Die Bäcker-Innung Schwalm-Eder wird ihre Brotprüfung am 19. und 20. September 2017 in der Schwalm-Galerie in Treysa durchführen. Am 24. September 2017 sollen dann die prämierten Betriebe auf dem Wecke- un Worschtmarkt in Borken ihre Auszeichnung erhalten. <link http: www.baecker-schwalm-eder.de>www.baecker-schwalm-eder.de

Bild 1: Innung hilft Bäckereien bei der Arbeitssicherheit. (Foto: Zentralverband des Deutschen Bäckerhandwerks ZDB)

Bild 2: Obermeister Olaf Nolte (Foto: Kreishandwerkerschaft Schwalm-Eder)

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