Wir bilden aus!

"Unser Team hat 5 Mio. Profis. Und alle kommen aus der eigenen Jugend!"

Im Handwerk hat Ausbildung Tradition. Gemessen an der Beschäftigung erreicht kein anderer Wirtschaftsbereich eine höhere Ausbildungsquote als das Handwerk.
Über 800 Auszubildende im Schwalm-Eder-Kreis  und über 7.000 in Nordhessen lernen zurzeit einen Handwerksberuf. 

Rund 8 Prozent aller im Handwerk Beschäftigten sind Ausländer, und rund 6,5 Prozent aller Auszubildenden im Handwerk besitzen eine fremde Nationalität. Beide Quoten liegen höher als in der Gesamtwirtschaft und sind Zeichen gelungener Integration.

Es zählt eben nicht woher Du kommst, sondern wohin Du willst!


Ausbildung

Mit der Lehre beginnt oft der erste berufliche Abschnitt, der durch den Ausbildungsvertrag dokumentiert wird. Die Ausbildungszeit beträgt, je nach Beruf, 3 oder 3,5 Jahre und endet mit der Gesellenprüfung.

"Lehrjahre sind keine Herrenjahre" ist ein oft zitierter Spruch, der einem während der Lehre immer wieder begegnet. In der betrieblichen Ausbildung werden die fachlichen Fertigkeiten vermittelt, welche im Rahmenlehrplan fixiert sind.

Passgenaue Besetzung

Unterstützung von kleinen und mittleren Unternehmen bei der passgenauen Besetzung von Ausbildungsplätzen sowie bei der Integration von ausländischen Fachkräften

Ansprechpartnerin:

Lara Preuß

Tel.: 05681 9881-35
E-Mail: passgenauebesetzung.khse(at)web.de

 

Seit Juni 2017 beraten und unterstützen wir kleine und mittlere Unternehmen bei der Besetzung von Ausbildungsplätzen, um dem Fachkräftemangel entgegen zu wirken. Die Entlastung bei der zeitintensiven Nachwuchssuche reicht von Informationen zum Thema Ausbildung, über die Bewerbersuche bis hin zur Unterstützung bei Formalitäten wie z.B. dem Abschluss des Berufsausbildungsvertrages. Dabei geht es um die Besetzung von Ausbildungsplätzen mit inländischen Jugendlichen sowie die Integration von ausländischen Jugendlichen oder Fachkräften.

Das Programm „Passgenaue Besetzung - Unterstützung von KMU bei der passgenauen Besetzung von Ausbildungsplätzen sowie bei der Integration von ausländischen Fachkräften“ wird durch das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie und den Europäischen Sozialfonds gefördert.

Für weitere Informationen können Sie sich gerne mit uns in Verbindung setzen.

 

 Willkommenslotse


Ansprechpartnerin:

Valentina Rimer

Tel.: 05681 9881-40
Mobil: 0176 55741347
E-Mail: willkommenslotse(at)handwerk-schwalm-eder.de

Viele Unternehmen stehen angesichts des demografischen Wandels vor einem zunehmenden Fachkräfteproblem. Wir möchten dem Fachkräftemangel mit dem Potenzial der Flüchtlinge entgegenwirken. Unsere Willkommenslotsin unterstützt Betriebe bei der Besetzung offener Ausbildungs- und Arbeitsstellen mit Flüchtlingen – von der Erstellung eines Profils über die Bewerbersuche bis hin zur Klärung von Fragen und Formalitäten.

Wir freuen uns über die Kontaktaufnahme durch interessierte Betriebe oder auch Flüchtlinge, die eine Arbeits- oder Ausbildungsstelle suchen.

Weitere Informationen zum Willkommenslotsen-Projekt finden Sie hier.

Weitere Informationen zu Qualifizierung und Beschäftigung von Geflüchteten gibt es hier.


Handwerksberufe

Du bist auf der Suche nach einer Ausbildung?

Dann bist du hier genau richtig!

Hier findest Du alle aktuellen Ausbildungs-, Praktikums- und Arbeitsstellen rund um das Handwerk im Schwalm-Eder-Kreis und Kassel.

Freie Ausbildungs- und Praktikumsstellen

Ausbildungsberufe im Handwerk

Sollest Du Fragen haben, melde Dich einfach bei uns. Die Telefonnummern findest du ein Stück weiter oben.

 

 


Berufsschule

Berufsschulen sind öffentliche Schulen, die von den Auszubildenden für die Dauer einer Berufsausbildung besucht werden müssen.

Ausbildungsbetriebe und Berufsschulen erfüllen in der dualen Berufsausbildung einen gemeinsamen Bildungsauftrag. Die Berufsschule und der Ausbildungsbetrieb sind dabei jeweils eigenständige Lernorte und gleichberechtigte Partner. 

Die Erfüllung des Bildungsauftrags setzt eine enge Zusammenarbeit und Abstimmung beider Partner in inhaltlichen und organisatorischen Fragen voraus.

Die Berufsschulen gliedern sich in die Grundstufe und in die Fachstufe. Während in der Grundstufe, die in der Regel ein Jahr dauert, eine möglichst breit angelegte berufliche Grundausbildung erfolgt, werden in der meist 1 bis 2-jährigen Fachstufe die besonderen Kenntnisse und Fähigkeiten des jeweiligen Ausbildungsberufes erworben.

Über das Leistungsangebot informieren Sie die Berufsschulen gerne.

Überbetriebliche Ausbildung

In den überbetrieblichen Unterweisungen werden praktische Fertigkeiten vermittelt, die zur Ausbildung gehören, aber im betrieblichen Alltag kaum oder weniger umgesetzt werden können.

Unter fachlicher Anleitung werden die Unterweisungen oft wohnortnah von den Innungen organisiert und durchgeführt.

Gesellenprüfung

Die Gesellenprüfung ist der Abschluss der Lehre. Das Ergebnis der Prüfung entscheidet darüber, ob sich der Prüfling künftig Geselle nennen darf oder ob er eine Lehrzeitverlängerung in Anspruch nehmen muss.

Die Prüfung besteht, je nach Beruf, aus verschiedenen praktischen und schriftlichen Prüfungsfächern. Die einzelnen Teilbereiche führen zu einer Note in den Bereichen Fertigkeiten und Kenntnisse, welche letztlich in die Gesamtnote einfließen.
Als sichtbares Zeichen für den Berufsabschluss bekommen die Prüflinge den Gesellenbrief auf der Freisprechungsfeier der Innung überreicht.


Gesellenfreisprechungsfeier

Wenn ein Handwerker die Gesellenprüfung bestanden hat, dann wird freigesprochen. Heißt er wird als Geselle anerkannt. Dieser Brauch ist im Handwerk kein Modetrend, sondern seit Generationen gelebte Tradition. Auf den Gesellenfreisprechungsfeier der Handwerksinnungen werden jedes Jahr fast 200 neue Gesellen und Gesellinnen belobigt und freigesprochen. 

Der Gesellenbrief ist der Lohn für die Zeit der Ausbildung. Der Ursprung der Freisprechung liegt im Mittelalter. Damals gab es allerdings nur wenige Berufe, die die Freisprechung von einer erfolgreichen Gesellenprüfung abhängig machten.

Vielmehr war die Freisprechung in den meisten Berufen lediglich die Beendigung der vorgeschriebenen Lehrzeit. Später änderte sich dies und die Gesellenprüfung wurde zur Voraussetzung der Freisprechung.

Die Freisprechung war schon damals eine feierliche Angelegenheit. Zunächst hielt der versammelte Berufsstand darüber Rat, ob die vereinbarte Lehrzeit erfüllt war. Dann wurde dreimal die Umfrage an jeden Meister gerichtet, ob er gegen den Jugendlichen oder seine abgeleistete Lehre etwas vorzubringen habe. Erhoben sich keine Einwendungen persönlicher oder sachlicher Art gegen die beabsichtigte Freisprechung, dann wurde der Lehrling hereingerufen und „kraft und im Namen des Handwerks freigesprochen". Heute kann man sich ein Schmunzeln nicht verkneifen, wenn man an die strengen Sitten der Vergangenheit denkt.

In dem paritätisch besetzten Gesellenprüfungsausschuss werden nur die fachlichen Fertigkeiten und Kenntnisse des Auszubildenden beurteilt. Die Beurteilung der Persönlichkeit oder gar den Einspruch eines Lehrmeisters gibt es längst nicht mehr. Geblieben ist aber die Gesellenfreisprechungsfeier als die Würdigung der persönlichen Leistung zum Abschluss der Ausbildung und Beginn der Gesellenzeit.


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