Bei den Handwerksinnungen ist der Ausschuss für Lehrlingsstreitigkeiten angesiedelt. Dieser Ausschuss ist die Vorinstanz des Arbeitsgerichtes und kann bei Schwierigkeiten im Ausbildungsverhältnis vom Lehrling oder dem Betrieb angerufen werden.
Der Ausschuss versucht eine außergerichtliche Einigung herbeizuführen. Er setzt sich aus einem neutralen Vorsitzenden, einem Meisterbeisitzer und einem Gesellenbeisitzer zusammen. In den letzten Jahren konnte der Ausschuss in einigen Fällen vermittelnd aktiv werden. Viele Streitigkeiten landeten dadurch nicht vor dem Richter.
Als Dachorganistion der Handwerksinnungen kann der Ausschuss bei der Kreishandwerkerschaft in Homberg angerufen werden.
Kontakt: info@kreishandwerkerschaft-schwalm-eder.de
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