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Mittwoch, 10. März 2010 

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Lehre und Vertrag

Mit der Lehre beginnt oft erste berufliche Abschnitt, der durch den Ausbildungsvertrag dokumentiert wird. Die Ausbildung beträgt, je nach Beruf, 3 oder 3,5 Jahre und endet mit der Gesellenprüfung.

"Lehrjahre sind keine Herrenjahre" ist heute noch ein oft zitierter Spruch, der einem während der Lehre immer wieder begegnet. In der betrieblichen Ausbildung werden die fachlichen Fertigkeitenvermittelt, welche im Rahmenlehrplan fixiert sind.

Doch nicht alle Inhalte werden vom Ausbildungsbetrieb vermittelt. Die überbetrieblichen Unterweisungen der Innung und der unterricht in der Berufsscghule sind weitere Bestzandteile der Lehre. 

Einen Lehrvertrag und weitere Informationen dazu können sie hier abrufen.

Über die Berufsschule können Sie hier mehr erfahren

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