Wenn ein(e) Auzubildende(r) im Handwerk ihre/seine Gesellenprüfung ablegt, dann wird sie/er freigesprochen und als Geselle und Gesellin anerkannt. Dieser alte Brauch hat im Handwerk Tradition.
Auf den Gesellenfreisprechungsfeier der Handwerksinnungen werden jedes Jahr fast 200 neue Gesellen und Gesellinnen freigesprochen. Im Beisein vieler Eltern sowie Gästen aus Wirtschaft und Politik wird der Berufsabschluß gefeiert. Die Gesellinnen und Gesellen mit den besten Prüfungsergebnissen werden besonders geehrt und erhalten oft einen Sachpreis.
Der Gesellenbrief ist der Lohn für die Zeit der Ausbildung. Der Ursprung der Freisprechung liegt im Mittelalter. Damals gab es allerdings nur wenige Berufe, die die Freisprechung von einer erfolgreichen Gesellenprüfung abhängig machten.
Vielmehr war die Freissprechung in den meisten Berufen lediglich die Beendigung der vorgeschriebenen Lehrzeit. Später änderte sich dies und die Gesellenprüfung wurde zur Voraussetzung der Freisprechung
Die Freisprechung war schon damals eine feierliche Angelegenheit. Zunächst hielt der versammelte Berufsstand darüber Rat, ob die vereinbarte Lehrzeit erfüllt war. Dann wurde dreimal die Umfrage an jeden Meister gerichtet, ob er gegen den Jugendlichen oder seine abgeleistete Lehre etwas vorzubringen habe. Erhoben sich keine Einwendungen persönlicher oder sachlicher Art gegen die beabsichtigte Freisprechung, dann wurde der Lehrling hereingerufen und „kraft und im Namen des Handwerks freigesprochen". Heute kann man sich ein Schmunzeln nicht verkneifen, wenn man an die strengen Sitten der Vergangenheit denkt.
In dem paritätisch besetzten Gesellenprüfungsausschuss werden nur die fachlichen Fertigkeiten und Kenntnisse des Auszubildenden beurteilt. Die Beurteilung der Persönlichkeit oder gar den Einspruch eines Lehrmeisters gibt es längst nicht mehr. Geblieben ist aber die Gesellenfreisprechungsfeier als feierlicher Abschluss der Ausbildung und Beginn der Gesellenzeit.
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